Die Turnierordnung des Schachkreises Mittelfranken-Nord

mit den Änderungen vom 11.September 2004 und den Änderungsvorschlägen zum 10.09.2005

Paragraph 1

Diese Turnierordnung gilt für alle Turniere des Kreises Mittelfranken Nord im Bezirksverband Mittelfranken im BSB e.V.

Paragraph 2

In den nachfolgenden Bestimmungen ist zu verstehen:
unter "Bezirk" der Bezirksverband Mittelfranken
unter "Kreis" der Kreis Mittelfranken Nord
unter "Verein" jeder dem Kreis angehörende Schachverein, jede dem Kreis angehörende Schachabteilung
unter "Spielgemeinschaft" der mannschaftssportliche Zusammenschluß von Vereinen.
Die vereinsrechtlichen Pflichten bleiben davon unberührt.

Spielgemeinschaften werden jährlich durch die Vorstandschaft unter Berücksichtung folgender Punkte genehmigt:

  1. Beantragung bei der Spielleitung spätestens bis zum 30.Juni;
  2. Zusammenlegung des gesamten mannschaftlichen Spielbetriebs mindestens im Erwachsenenbereich der beteiligten Vereine;
  3. Abgabe einer Erklärung über den Verbleib der bestehenden Klassenzugehörigkeit bei Auflösung;
  4. Abgabe einer Erklärung nach Paragraph 2 letzter Absatz.
Spielgemeinschaften steigen nur in die Bezirksliga II bei Fortbestand der Spielgemeinschaft auf Bezirksebene auf, andernfalls werden nachfolgende Mannschaften dem Bezirk als Aufsteiger gemeldet.

Spielgemeinschaften werden in spieltechnischer Hinsicht wie Vereine behandelt, mit der Maßgabe, daß alle beteiligten Vereine gesamtschuldnerisch haften und eine entsprechende Erklärung mit dem Antrag auf Zulassung der SG abgeben.

Paragraph 3

Der Kreis veranstaltet im Spieljahr folgende Turniere:
  1. die Mannschaftsmeisterschaften
  2. die Einzelmeisterschaften Damen, Herren und Senioren
  3. die Jugendeinzelmeisterschaften
  4. die Pokalmannschaftsmeisterschaft
  5. die Blitzeinzelmeisterschaft
  6. die Blitzmannschaftsmeisterschaft
  7. die Einzelmeisterschaft im Schnellschach
  8. die Mannschaftsmeisterschaft im Schnellschach
Für alle Meisterschaften gilt ein Rauchverbot. Weitere Turniere kann der Vorstand von Fall zu Fall beschließen. Den jeweiligen Austragungsmodus setzt die Spielleitung, für die Jugend die Jugendleitung fest.

Paragraph 4

Die Turniere nach Paragraph 3 werden durch die jeweilige Spielleitung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Meldefrist mindestens 3 Wochen vor Ablauf der Frist ausgeschrieben. Das Mitglied ist nach Maßgabe der Ausschreibung zu melden. Nach dieser Meldefrist eingehende Meldungen können nur bei Vorliegen besonderer Umstände berücksichtigt werden. Über die Gültigkeit entscheidet die Spielleitung.

Paragraph 5

Teilnahmeberechtigt an den Meisterschaften gemäß Paragraph 3 sind nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen alle Vereine und deren Mitglieder, sofern im Einzelfall nicht Sperren und Ausschlüsse entgegenstehen und die Meldefristen eingehalten sind. Im übrigen gilt die jeweils gültige Spielerpaßordnung des DSB und BSB, sofern die Turnierordnung nichts anderes vorsieht. Sollte die Ausstellung oder Umschreibung einer Spielberechtigung, trotz vorliegender vorläufiger Spielberechtigung, für Stamm-, Ersatz- und nachgemeldete Spieler, nicht erfolgen können, so hat der betroffene Verein, ab dem Erhalt der Mitgliederliste vom DSB, 6 Wochen Zeit, die Richtigkeit der Erteilung einer beanstandeten vorläufigen Spielberechtigung nachzuweisen. Gelingt ihm dies nicht, werden dem betroffenen Spieler eventuell erzielte Punkte zu Gunsten seines Gegners aberkannt.

Paragraph 6

Für alle Turniere gelten die Regeln des Weltschachbundes in ihrer jeweiligen Fassung sowie die Regeln des Deutschen und Bayerischen Schachbundes und des Bezirksverbandes Mittelfranken, soweit in dieser TO nichts anderes bestimmt ist. Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres.

Paragraph 7

Die Ausrichtung eines Turniers kann einem Verein widerruflich übertragen werden. Dieser Verein hat bei Verhinderung des Spielleiters auch den Turnierleiter zu stellen, der für einen ordentlichen Ablauf des Turniers verantwortlich ist.


Die Mannschaftsmeisterschaften

Paragraph 8

Die Mannschaftsmeisterschaft wird in ein bis sechs Kreisligen ausgetragen. Jeder Liga können mehrere Mannschaften eines Vereins angehören.

In den Kreisligen I, II und III besteht eine Mannschaft aus 8 Stamm- und bis zu 10 Ersatzspielern. In den Kreisligen IV und VAb der Kreisliga IV setzt sich eine Mannschaft aus 6 Stamm- und bis zu 12 Ersatzspielern zusammen. Nachmeldungen regelt Paragraph 13.

Eine Jugendmannschaft besteht aus 4 Stamm- und höchstens 12 Ersatzspielern. Die Stärken dieser Ligen setzt der Kreisjugendleiter im Benehmen mit dem Vorstand fest. Sie regeln auch den Auf- und Abstieg.

Paragraph 9

Die Kreisligen I und II umfassen je 10 Mannschaften. Der Aufstieg von der Kreisliga I in die Bezirksliga 2 wird durch die Turnierordnung des Bezirkes Mittelfranken geregelt. Ein Verein kann nur bis zur Hauptversammlung des Bezirkes Mittelfranken auf sein Aufstiegsrecht in die Bezirksliga 2 verzichten. Die ersten beiden der Kreisliga II steigen in die Kreisliga I auf.

Aus den Kreisligen I und II steigen die beiden letztplazierten Mannschaften ab. Die Auffüllung auf 10 Mannschaften erfolgt zu Gunsten der Absteiger aus diesen Klassen. Der Letztplazierte steigt in jedem Fall ab. Ist nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollstärke in einer Kreisklasse nicht erreicht, erhalten die Nächstplazierten ein Aufstiegsrecht.

Die Staffeleinteilung der Kreisligen III, IV, V und VI inklusive Auf- und Abstieg erfolgt nach dem unten stehenden Schema. Für die Anzahl der Kreisligen und den Auf- und Abstieg ist die Anzahl der Mannschaften entscheidend.

Besteht eine Liga aus weniger als 7 Mannschaften, so wird die Mannschaftsmeisterschaft mit Hin- und Rückrunde bei Heimrechtswechsel ausgetragen.

Bei 11 bzw. 12 Mannschaften in einer Kreisliga wird die Meisterschaft in dieser Liga nach dem "Berliner System" mit 2 Vorgruppen mit jeweils maximal 6 Mannschaften ausgetragen. Bei 13 bzw. 14 Mannschaften in einer Kreisliga wird die Meisterschaft in dieser Liga nach dem "Berliner System" mit 2 Vorgruppen mit jeweils maximal 7 Mannschaften ausgetragen. Die Vorgruppen für das Berliner System werden jedes Jahr von neuem durch die Spielleitung nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt.

Unmittelbar nach der Änderungsmeldung zum 30.6. erfolgt auf Grund der Plazierung des Vorjahrs die Ligeneinteilung durch die Kreisspielleitung. Wird nach dem 30.6. eine Mannschaft zurückgezogen, bleibt die Einteilung der Ligen erhalten. Steigt eine Mannschaft aus einer Liga des Bezirks in den Kreis ab, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus den Kreisligen entsprechend, wenn dadurch die Ligastärke von 10 Mannschaften überschritten wird.

Es gilt folgender Regelplan:

Anzahl Mannschaften K1 K2 K3 K4 K5 K6
26 10 10 6      
27 10 10 7      
28 10 10 8      
29 10 10 9      
30 10 10 10      
31 10 10 6 5    
32 10 10 6 6    
33 10 10 7 6    
34 10 10 7 7    
35 10 10 8 7    
36 10 10 8 8    
37 10 10 9 8    
38 10 10 9 9    
39 10 10 10 9    
40 10 10 10 10    
41 10 10 10 6 5  
42 10 10 10 6 6  
43 10 10 10 7 6  
44 10 10 10 7 7  
45 10 10 10 8 7  
46 10 10 10 8 8  
47 10 10 10 9 8  
48 10 10 10 9 9  
49 10 10 10 10 9  
50 10 10 10 10 10  
51 10 10 10 10 6 5
52 10 10 10 10 6 6
53 10 10 10 10 7 6
54 10 10 10 10 7 7
55 10 10 10 10 8 7
56 10 10 10 10 8 8
57 10 10 10 10 9 8
58 10 10 10 10 9 9
59 10 10 10 10 10 9
60 10 10 10 10 10 10

Paragraph 10

Jede neu in den Kreis aufgenommene Mannschaft hat ungeachtet ihrer vermutlichen Spielstärke im ersten Jahr in der untersten Kreisliga zu beginnen. Mannschaften, die 1 oder mehrere Jahre ausgesetzt haben, gelten als neue Mannschaften.

Paragraph 11

Jede Mannschaft muß einen Mannschaftsführer haben, der für die Meldung des Ergebnisses an den zuständigen Spielleiter verantwortlich ist.

Paragraph 12

Die Mannschaftsmeldung (Stamm- und Ersatzspieler) ist gemäß der von den Spielleitern vor Saisonbeginn festgelegten Form einzureichen. Änderungen bei Mannschaften (Heimspieltag, freiwilliger Abstieg bzw. Aufstiegsverzicht) müssen bis zum 30.6., die namentliche Mannschaftsmeldung bis zum 31.8. beim 2. Kreisspielleiter eingehen. Für Jugendmannschaften müssen entsprechende Meldungen bis zum 20.7. bzw. 31.8. beim 1. Kreisjugendleiter eingehen.

Bis zum 31.8. müssen für eine Mannschaft sämtliche Spielvoraussetzungen erfüllt sein ( keine Sperre durch den BSB, keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kreis usw. ). Ist dies nicht der Fall, erhält die Mannschaft keine Spielberechtigung und steht als 1. Absteiger fest ( Konsequenz siehe Paragraph 10 )

Paragraph 13

Die Nachmeldung von maximal 2 Spielern pro Mannschaft am Ende der Ersatzspielerliste ist möglich. In der K III und K IV, sowie in den Jugendligen 5 Spieler. Voraussetzungen für den Einsatz von nachgemeldeten Spielern sind:
  1. Information des Kreisspielleiters vor dem Wettkampf.
  2. Die Spielberechtigung der Paßstelle muß vorliegen.
  3. Der Spieler darf nicht bereits in einer Mannschaft eines fremden Vereins in der laufenden Saison gespielt haben.

Paragraph 14

  1. Niemand darf mehr als einer Mannschaft als Stammspieler angehören. Kein Stammspieler darf in einer niedrigeren Klasse als Ersatzspieler gemeldet werden. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, müssen auch die Ersatzspieler getrennt gemeldet werden und dürfen nicht ausgetauscht werden.
  2. Meldet ein Verein einen Spieler entgegen Absatz 1, so ist dieser Spieler nur in der Mannschaft spielberechtigt, die in der höheren Klasse spielt. Diese Bestimmung findet auch Anwendung zum Bezirk, zum Bayerischen Schachbund und zum Deutschen Schachbund.
  3. Ein Ersatzspieler, der mehr als dreimal in höheren Klassen eingesetzt wurde (festspielen), kann fortan nur in dieser oder in einer noch höheren Klasse aufgestellt werden. Das Festspielen muss dem Kreisspielleiter bis zum nächsten Spieltag, spätestens nach zwei Wochen, gemeldet werden. Bei Nichtanzeige wird eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro erhoben. Der Spieler verliert bei mehr als drei Spielen in einer höheren Klasse rückwirkend seine im Spieljahr in den unteren Klassen erzielten Brettpunkte. Nach dieser Bestimmung abgesprochene Punkte werden dem Gegner nicht zuerkannt.
  4. Die Wettkampfergebnisse von kreisangehörenden Vereinen, die Mannschaften im Bezirk oder höher spielen lassen, sind unter Nennung der Aufstellung und der Einzelergebnisse an den Kreisspielleiter zu melden, wobei der Mannschaft, die im Kreis spielt, die Meldepflicht obliegt.
  5. Die gemeldete Brettfolge ist auch hinsichtlich der eingesetzten Ersatzspieler bindend. Zulässig ist auch unter Namensnennung der nichtanwesenden Spieler ein Offenlassen einzelner Bretter.

Paragraph 15

Vor Wettkampfbeginn sind auf Verlangen dem Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft die Spielerpässe bzw. die vorläufigen Spielberechtigungen der einzusetzenden Mannschaftsmitglieder zur Kontrolle vorzulegen. Können ausnahmsweise einer oder mehrere Spielerpässe bzw. vorläufige Spielberechtigungen vor Beginn des Wettkampfs nicht vorgelegt werden, so gelten die betreffenden Partien als unter Vorbehalt gespielt. Die Spielerpässe bwz. die vorläufigen Spielberechtigungen sind binnen einer Woche dem gegnerischen Mannschaftsführer oder dem Kreisspielleiter nachzureichen. Soweit die Vorlage des Spielerpasses auf Verlangen nicht nachgeholt wird, werden die betreffenden Partien für die säumige Mannschaft genullt.

Nach Beginn des Wettkampfs sich auf die Mannschaftsaufstellung beziehende Proteste sind mit Ausnahme durch den Kreisspielleiter bei der Kontrolle der eingehenden Ergebnisse, nicht statthaft, sofern der Protestgrund bei Beginn des Wettkampfs erkennbar war oder sein mußte. Bei regelwidriger Besetzung sind die Partien an diesem Brett und an allen nachfolgenden Brettern durch den Kreisspielleiter für verloren zu erklären.

Bei Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung wird vom zuständigen Kreisspielleiter der Wettkampf mit 0:2 Mannschaftspunkten und 0:X Brettpunkten für verloren erklärt, wobei X die Anzahl der Stammspieler der jeweiligen Mannschaft ist.

Paragraph 16

Die Wettkampftermine setzt die Spielleitung fest. Die Wettkämpfe sind an diesen Tagen auszutragen. Wettkampftermine sind Freitag 19.30 Uhr und Sonntag 14 Uhr. Jeder Verein gibt auf der Mannschaftsmeldung für die jeweilige Mannschaft bindend für die ganze Saison einen Heimkampftag an. An diesem Tag muß der Heimverein für ein Spiellokal sorgen. Der Wettkampf ist an diesem Tag auszutragen. Den Vereinen steht es frei frühere Termine zu vereinbaren. Federführend für das Zustandekommen des Wettkampfs ist der Heimverein. Eine Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie mindestens eine Woche vor dem zu vereinbarenden Termin im Zweifel schriftlich getroffen wurde. Die Vereinbarung ist endgültig. Spätere Termine bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Kreisspielleiter. Anspruch auf Verlegung hat ein Verein nur bei Abstellung von Stammspielern auf höherer Ebene. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen. Eine Nachverlegung der beiden letzten Runden ist ausgeschlossen. Der jeweilige Spielleiter setzt zu Beginn der Saison den Termin fest, an dem alle Wettkämpfe der letzten Runde in der betreffenden Klasse gespielt werden müssen.

Paragraph 17

Tritt eine Mannschaft ohne höhere Gewalt (nachweispflichtig) zu dem bestimmten oder vereinbarten Wettkampf nicht an, so hat sie den Wettkampf mit 0:2 Mannschaftspunkten und 0:X Brettpunkten verloren, wobei X die Anzahl der Stammspieler der jeweiligen Mannschaft ist. Tritt eine Mannschaft zweimal zu einem Wettkampf nicht an, wird sie vom Punktspielbetrieb der laufenden Saison ausgeschlossen. Alle Wettkämpfe werden mit 2 : 0 Mannschaftspunkten und X : 0 Brettpunkten für die gegnerische Mannschaft gewertet. Ein durch den Beschluss der Spielleitung festgelegtes Ergebnis ( Beispiel: 0 : 0 ) bleibt davon unberührt. Die Mannschaft steigt in die niedrigere Klasse ab. Das Ergebnis des Wettkampfs ist durch den gastgebenden Verein schriftlich zu dokumentieren und von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Das Schriftstück verbleibt für eventuelle Protestfälle bis zum Ende des Spieljahres beim Heimverein. Das Ergebnis ist, nach Maßgabe der von der Spielleitung festgelegten Form, spätestens 2 Tage nach dem Wettkampfwochenende der Spielleitung zu melden. Unterbleibt die termingerechte Meldung, so ist ab dem ersten Mal jeweils eine Geldbusse von EUR 5,- an den Kreisverband zu entrichten.

Paragraph 18

Der Gastverein führt an den ungeraden Brettern die weissen Steine. Die Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler 2 Stunden für 40 Züge zusätzlich 30 Minuten für den Rest der Partie. In der K I beträgt die zusätzliche Spielzeit statt 30 , 60 Minuten. Für die zusätzliche Spielzeit gelten die sinngemäß die FIDE-Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach. Ein Abbruch einzelner Partien ( Hängepartien ) oder des gesamten Wettkampfs ist nicht zulässig. Im Jugendbereich beträgt die Bedenkzeit für jeden Spieler 1 Stunde 40 Minuten für 40 Züge zusätzlich 20 Minuten für den Rest der Partie.

Paragraph 19

Die Rangfolge richtet sich nach der Summe der Mannschaftspunkte. Für einen gewonnenen Wettkampf (mehr als die Hälfte der generell möglichen Brettpunkte) erhält die Mannschaft 2 Punkte, für einen unentschiedenen Wettkampf (genau die Hälfte der generell möglichen Brettpunkte) erhält sie einen Punkt.

Erreichen mehrere Vereine die gleiche Summe von Mannschaftspunkten, so entscheidet über die Reihenfolge unter ihnen die Summe der erzielten Brettpunkte. Punkt- und brettpunktgleiche Mannschaften werden auf den gleichen Rang gesetzt. Entscheidet  dieser Platz über Auf- oder Abstieg, so entscheidet zunächst der direkte Vergleich und dann die Mehrheit der Mannschaftssiege.

Ist hierdurch keine Entscheidung möglich, so ist ein Stichkampf durch den Kreisspielleiter anzusetzen. Die Farbfolge der einzelnen Bretter ist umgekehrt als beim ersten Aufeinandertreffen. Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet die Berliner Wertung. Ist auch diese gleich, erfolgt ein Rückspiel mit umgekehrtem Heimrecht. Ist auch danach keine Entscheidung gefallen, wird gelost.
 

Paragraph 20

Verzichtet ein Verein auf das Recht des Aufstiegs, so steht dies der nächstplazierten Mannschaft zu.

Paragraph 21

Fahrtkosten werden für die Mannschaftskämpfe nicht vergütet. Das zu entrichtende Startgeld pro Mannschaft wird in der HV des Kreises festgesetzt.


Die Einzelmeisterschaften

Paragraph 22

Den Termin für die Austragung des Turniers setzt die Vorstandschaft fest.

Paragraph 23

Die Bedingungen werden vom Vorstand, aufgrund der eingehenden Meldungen, den Teilnehmern mitgeteilt.

Paragraph 24

Über die Zahl der an der Bezirkseinzelmeisterschaft teilnehmenden Vertreter entscheidet der Bezirksspielleiter. Die Meldungen zu diesem Turnier erfolgen durch den Kreisspielleiter aufgrund der vom Teilnehmer erreichten Plazierung.

Paragraph 25

Die Kosten der Einzelmeisterschaften werden im Zweifelsfall gleichmässig auf die Teilnehmer umgelegt.

Paragraph 26

Kommt ein Turnier um die jeweilige Kreiseinzelmeisterschaft nicht zustande, entscheidet die Vorstandschaft über die zur Bezirkseinzelmeisterschaft zu entsendenden Spieler.

Paragraph 27

Die Jugendmeisterschaften sind so rechtzeitig zu veranstalten, daß die Teilnehmer für die Bezirkseinzelmeisterschaft gemeldet werden können. Das Nähere regelt der Jugendleiter.

Die Pokalmannschaftsmeisterschaft

Paragraph 28

  1. Zur Pokalmannschaftsmeisterschaft kann jeder Kreisverein eine Mannschaft melden. Auf DSB-Ebene vorberechtigte Vereine können nicht teilnehmen. Der Pokal wird im k.o.-System ausgetragen. Für die Teilnehmerzahl auf Bezirksebene gelten die Bestimmungen der Bezirks-TO.
  2. Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Eine Rangfolge ist nicht vorgeschrieben. In jedem Wettkampf kann die Mannschaftsaufstellung aus der Mitgliederliste (vorläufige Spielgenehmigungen haben keine Gültigkeit) frei gewählt werden.
  3. Paarungen und Heimrechtsverteilungen werden durch Verlosung bestimmt. Der Heimverein hat an den Brettern 1 ud 4 Schwarz und an den Brettern 2 und 3 Weiß. Bei Gleichstand nach Brettpunkten entscheidet das vorderste Gewinnbrett. Enden alle Partien remis, so werden Blitzwettkämpfe mit unveränderter Mannschaftsaufstellung mit vertauschten Farben bis zur Entscheidung gespielt. Zusatzwertungen werden bei den Blitzwettkämpfen nicht vorgenommen.
  4. Die Wettkämpfe werden an dem von der Heimmannschaft mit der Meldung festgelegten Spieltag ausgetragen (analog zu Paragraph 16). Die Bedenkzeit legt der Spielleiter mit der Ausschreibung fest. Für die zusätzliche Spielzeit gelten sinngemäß die FIDE-Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach.

Paragraph 29

Die Meisterschaften sind so rechtzeitig zu veranstalten, daß eine termingerechte Meldung an den Bezirk möglich ist.

Paragraph 30

Die Kosten der Pokalmeisterschaft gehen zu Lasten der Vereine.

Die Blitzmannschaftsmeisterschaft

Paragraph 31

Kein Spieler darf für 2 Mannschaften des gleichen Vereins eine Qualifikation zum ranghöheren Turnier erwerben.


Rechtsmittel

Paragraph 32

Für den reibungslosen Ablauf der vorstehenden Turniere auf Kreisebene sind die Spielleiter verantwortlich. Mit einer Geldbusse in Höhe des Startgeldes werden Spieler bestraft, die ohne Vorliegen höherer Gewalt zu einem bestimmten, vorher angesetzten Turnier bzw. einer Partie nicht antreten, ohne dies dem Gegner und der Turnierleitung 24 Stunden vorher mitgeteilt zu haben.

Paragraph 33

Den Spielleitern steht das Recht zu, bei Vorliegen überregionaler Gründe einen Mannschafts- oder Einzelwettkampf zu verlegen. Er ist an keine Frist gebunden und hat seine Entscheidungen unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrunds bekannt zu geben. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Paragraph 34

Proteste sind innerhalb einer Woche (Poststempel oder Eintreffen des FAXes oder der E-Mail) nach Eintritt des Falles an den zuständigen Spielleiter zu richten. Sie sind hinreichend zu begründen und können sich nur auf die Verletzung der Paragraphen der TO beziehen, sowie auf die Fide-Regeln, bzw. der Ergänzungsregeln des DSB und BSB.

Paragraph 35

Der Spielleiter entscheidet in 1. Instanz, Widerspruch ist einzulegen an den Kreisvorstand, dann an den Bezirksspielleiter, an den Bezirksvorstand und letztinstanzlich an den Bundesrechtsausschuss des Bayerischen Schachbundes.

Paragraph 36

Das Recht des Kreisspielleiters, Protest nach Prüfung der eingehenden Mannschaftsberichte zu erheben, bleibt unberührt.


Schlussbestimmungen

Paragraph 37

Änderungen der TO müssen mit Mehrheit von der Kreisversammlung beschlossen werden. Stimmenthaltungen zählen als abgegebene Stimmen.
 

Diese TO, angenommen am 3.9.1966, wurde im

überarbeitet und auf der Hauptversammlung am 11.09.2004 in der vorliegenden Form angenommen.

Forchheim, im September 2004

P. Nickmann ( 1.Vorsitzender )

© Schachkreis Mittelfranken-Nord

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