Die Turnierordnung des Schachkreises Mittelfranken-Nord
mit den
Änderungen vom 11.September 2004 und den Änderungsvorschlägen zum 10.09.2005
Paragraph 1
Diese Turnierordnung gilt für alle Turniere des
Kreises Mittelfranken Nord im Bezirksverband Mittelfranken im BSB e.V.
Paragraph 2
In den nachfolgenden Bestimmungen ist zu verstehen:
unter |
"Bezirk" |
der Bezirksverband Mittelfranken |
unter |
"Kreis" |
der Kreis Mittelfranken Nord |
unter |
"Verein" |
jeder dem Kreis angehörende Schachverein, jede dem Kreis angehörende
Schachabteilung |
unter |
"Spielgemeinschaft" |
der mannschaftssportliche Zusammenschluß von
Vereinen. |
Die vereinsrechtlichen Pflichten bleiben
davon unberührt.
Spielgemeinschaften werden jährlich durch die Vorstandschaft unter
Berücksichtung folgender Punkte genehmigt:
- Beantragung bei der Spielleitung spätestens bis zum 30.Juni;
- Zusammenlegung des gesamten mannschaftlichen Spielbetriebs mindestens im
Erwachsenenbereich der beteiligten Vereine;
- Abgabe einer Erklärung über den Verbleib der bestehenden
Klassenzugehörigkeit bei Auflösung;
- Abgabe einer Erklärung nach Paragraph 2 letzter Absatz.
Spielgemeinschaften steigen nur in die Bezirksliga II bei Fortbestand
der Spielgemeinschaft auf Bezirksebene auf, andernfalls werden nachfolgende
Mannschaften dem Bezirk als Aufsteiger gemeldet.
Spielgemeinschaften werden in spieltechnischer Hinsicht wie Vereine
behandelt, mit der Maßgabe, daß alle beteiligten Vereine gesamtschuldnerisch
haften und eine entsprechende Erklärung mit dem Antrag auf Zulassung der SG
abgeben.
Paragraph 3
Der Kreis veranstaltet im Spieljahr folgende
Turniere:
- die Mannschaftsmeisterschaften
- die Einzelmeisterschaften Damen, Herren und Senioren
- die Jugendeinzelmeisterschaften
- die Pokalmannschaftsmeisterschaft
- die Blitzeinzelmeisterschaft
- die Blitzmannschaftsmeisterschaft
- die Einzelmeisterschaft im Schnellschach
- die Mannschaftsmeisterschaft im Schnellschach
Für alle
Meisterschaften gilt ein Rauchverbot. Weitere Turniere kann der Vorstand von
Fall zu Fall beschließen. Den jeweiligen Austragungsmodus setzt die
Spielleitung, für die Jugend die Jugendleitung fest.
Paragraph 4
Die Turniere nach Paragraph 3 werden durch die
jeweilige Spielleitung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Meldefrist
mindestens 3 Wochen vor Ablauf der Frist ausgeschrieben. Das Mitglied ist nach
Maßgabe der Ausschreibung zu melden. Nach dieser Meldefrist eingehende Meldungen
können nur bei Vorliegen besonderer Umstände berücksichtigt werden. Über die
Gültigkeit entscheidet die Spielleitung.
Paragraph 5
Teilnahmeberechtigt an den Meisterschaften gemäß
Paragraph 3 sind nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen alle Vereine und
deren Mitglieder, sofern im Einzelfall nicht Sperren und Ausschlüsse
entgegenstehen und die Meldefristen eingehalten sind. Im übrigen gilt die
jeweils gültige Spielerpaßordnung des DSB und BSB, sofern die Turnierordnung
nichts anderes vorsieht. Sollte die Ausstellung oder Umschreibung einer
Spielberechtigung, trotz vorliegender vorläufiger Spielberechtigung, für Stamm-,
Ersatz- und nachgemeldete Spieler, nicht erfolgen können, so hat der betroffene
Verein, ab dem Erhalt der Mitgliederliste vom DSB, 6 Wochen Zeit, die
Richtigkeit der Erteilung einer beanstandeten vorläufigen Spielberechtigung
nachzuweisen. Gelingt ihm dies nicht, werden dem betroffenen Spieler eventuell
erzielte Punkte zu Gunsten seines Gegners aberkannt.
Paragraph 6
Für alle Turniere gelten die Regeln des
Weltschachbundes in ihrer jeweiligen Fassung sowie die Regeln des Deutschen und
Bayerischen Schachbundes und des Bezirksverbandes Mittelfranken, soweit in
dieser TO nichts anderes bestimmt ist. Das Spieljahr beginnt am 1. September und
endet am 31. August des folgenden Jahres.
Paragraph 7
Die Ausrichtung eines Turniers kann einem Verein
widerruflich übertragen werden. Dieser Verein hat bei Verhinderung des
Spielleiters auch den Turnierleiter zu stellen, der für einen ordentlichen
Ablauf des Turniers verantwortlich ist.
Die Mannschaftsmeisterschaften
Paragraph 8
Die Mannschaftsmeisterschaft wird in ein bis sechs
Kreisligen ausgetragen. Jeder Liga können mehrere Mannschaften eines Vereins
angehören.
In den Kreisligen I, II und III besteht eine Mannschaft aus 8 Stamm- und bis
zu 10 Ersatzspielern. In den Kreisligen IV und VAb der Kreisliga IV setzt sich eine Mannschaft aus
6 Stamm- und bis zu 12 Ersatzspielern zusammen. Nachmeldungen regelt Paragraph 13.
Eine Jugendmannschaft besteht aus 4 Stamm- und höchstens 12 Ersatzspielern.
Die Stärken dieser Ligen setzt der Kreisjugendleiter im Benehmen mit dem
Vorstand fest. Sie regeln auch den Auf- und Abstieg.
Paragraph 9
Die Kreisligen I und II umfassen je 10
Mannschaften. Der Aufstieg von der Kreisliga I in die Bezirksliga 2 wird durch
die Turnierordnung des Bezirkes Mittelfranken geregelt. Ein Verein kann nur bis
zur Hauptversammlung des Bezirkes Mittelfranken auf sein Aufstiegsrecht in die
Bezirksliga 2 verzichten. Die ersten beiden der Kreisliga II steigen in die
Kreisliga I auf.
Aus den Kreisligen I und II steigen die beiden letztplazierten Mannschaften
ab. Die Auffüllung auf 10 Mannschaften erfolgt zu Gunsten der Absteiger aus
diesen Klassen. Der Letztplazierte steigt in jedem Fall ab. Ist nach vollzogenem
Auf- und Abstieg die Sollstärke in einer Kreisklasse nicht erreicht, erhalten
die Nächstplazierten ein Aufstiegsrecht.
Die Staffeleinteilung der Kreisligen III, IV, V und VI inklusive Auf- und Abstieg
erfolgt nach dem unten stehenden Schema. Für die Anzahl der Kreisligen und den
Auf- und Abstieg ist die Anzahl der Mannschaften entscheidend.
Besteht eine Liga aus weniger als 7 Mannschaften, so wird die Mannschaftsmeisterschaft mit Hin- und Rückrunde bei Heimrechtswechsel ausgetragen.
Bei 11 bzw. 12 Mannschaften in einer Kreisliga wird die Meisterschaft in
dieser Liga nach dem "Berliner System" mit 2 Vorgruppen mit jeweils maximal 6
Mannschaften ausgetragen. Bei 13 bzw. 14 Mannschaften in einer Kreisliga wird
die Meisterschaft in dieser Liga nach dem "Berliner System" mit 2 Vorgruppen mit
jeweils maximal 7 Mannschaften ausgetragen. Die Vorgruppen für das Berliner
System werden jedes Jahr von neuem durch die Spielleitung nach regionalen
Gesichtspunkten eingeteilt.
Unmittelbar nach der Änderungsmeldung zum 30.6. erfolgt auf Grund der Plazierung des Vorjahrs die Ligeneinteilung durch die Kreisspielleitung. Wird nach dem 30.6. eine Mannschaft zurückgezogen, bleibt die Einteilung der Ligen erhalten. Steigt eine Mannschaft aus einer Liga des Bezirks in den Kreis ab, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus den Kreisligen entsprechend, wenn dadurch die Ligastärke von 10 Mannschaften überschritten wird.
Es gilt folgender Regelplan:
Anzahl Mannschaften |
K1 |
K2 |
K3 |
K4 |
K5 |
K6 |
26 |
10 |
10 |
6 |
|
|
|
27 |
10 |
10 |
7 |
|
|
|
28 |
10 |
10 |
8 |
|
|
|
29 |
10 |
10 |
9 |
|
|
|
30 |
10 |
10 |
10 |
|
|
|
31 |
10 |
10 |
6 |
5 |
|
|
32 |
10 |
10 |
6 |
6 |
|
|
33 |
10 |
10 |
7 |
6 |
|
|
34 |
10 |
10 |
7 |
7 |
|
|
35 |
10 |
10 |
8 |
7 |
|
|
36 |
10 |
10 |
8 |
8 |
|
|
37 |
10 |
10 |
9 |
8 |
|
|
38 |
10 |
10 |
9 |
9 |
|
|
39 |
10 |
10 |
10 |
9 |
|
|
40 |
10 |
10 |
10 |
10 |
|
|
41 |
10 |
10 |
10 |
6 |
5 |
|
42 |
10 |
10 |
10 |
6 |
6 |
|
43 |
10 |
10 |
10 |
7 |
6 |
|
44 |
10 |
10 |
10 |
7 |
7 |
|
45 |
10 |
10 |
10 |
8 |
7 |
|
46 |
10 |
10 |
10 |
8 |
8 |
|
47 |
10 |
10 |
10 |
9 |
8 |
|
48 |
10 |
10 |
10 |
9 |
9 |
|
49 |
10 |
10 |
10 |
10 |
9 |
|
50 |
10 |
10 |
10 |
10 |
10 |
|
51 |
10 |
10 |
10 |
10 |
6 |
5 |
52 |
10 |
10 |
10 |
10 |
6 |
6 |
53 |
10 |
10 |
10 |
10 |
7 |
6 |
54 |
10 |
10 |
10 |
10 |
7 |
7 |
55 |
10 |
10 |
10 |
10 |
8 |
7 |
56 |
10 |
10 |
10 |
10 |
8 |
8 |
57 |
10 |
10 |
10 |
10 |
9 |
8 |
58 |
10 |
10 |
10 |
10 |
9 |
9 |
59 |
10 |
10 |
10 |
10 |
10 |
9 |
60 |
10 |
10 |
10 |
10 |
10 |
10 |
Paragraph 10
Jede neu in den Kreis aufgenommene Mannschaft hat
ungeachtet ihrer vermutlichen Spielstärke im ersten Jahr in der untersten
Kreisliga zu beginnen. Mannschaften, die 1 oder mehrere Jahre ausgesetzt haben,
gelten als neue Mannschaften.
Paragraph 11
Jede Mannschaft muß einen Mannschaftsführer haben,
der für die Meldung des Ergebnisses an den zuständigen Spielleiter
verantwortlich ist.
Paragraph 12
Die Mannschaftsmeldung (Stamm- und Ersatzspieler)
ist gemäß der von den Spielleitern vor Saisonbeginn festgelegten Form
einzureichen. Änderungen bei Mannschaften (Heimspieltag, freiwilliger Abstieg
bzw. Aufstiegsverzicht) müssen bis zum 30.6., die namentliche Mannschaftsmeldung
bis zum 31.8. beim 2. Kreisspielleiter eingehen. Für Jugendmannschaften müssen
entsprechende Meldungen bis zum 20.7. bzw. 31.8. beim 1. Kreisjugendleiter
eingehen.
Bis zum 31.8. müssen für eine Mannschaft sämtliche Spielvoraussetzungen erfüllt sein ( keine Sperre durch den BSB, keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kreis usw. ). Ist dies nicht der Fall, erhält die Mannschaft keine Spielberechtigung und steht als 1. Absteiger fest ( Konsequenz siehe Paragraph 10 )
Paragraph 13
Die Nachmeldung von maximal 2
Spielern pro Mannschaft am Ende der Ersatzspielerliste ist möglich. In der K III
und K IV, sowie in den Jugendligen 5 Spieler. Voraussetzungen für den Einsatz
von nachgemeldeten Spielern sind:
- Information des Kreisspielleiters vor dem Wettkampf.
- Die Spielberechtigung der Paßstelle muß vorliegen.
- Der Spieler darf nicht bereits in einer Mannschaft eines fremden Vereins
in der laufenden Saison gespielt haben.
Paragraph 14
- Niemand darf mehr als einer Mannschaft als Stammspieler angehören. Kein
Stammspieler darf in einer niedrigeren Klasse als Ersatzspieler gemeldet
werden. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, müssen
auch die Ersatzspieler getrennt gemeldet werden und dürfen nicht ausgetauscht
werden.
- Meldet ein Verein einen Spieler entgegen Absatz 1, so ist dieser Spieler
nur in der Mannschaft spielberechtigt, die in der höheren Klasse spielt. Diese
Bestimmung findet auch Anwendung zum Bezirk, zum Bayerischen Schachbund und
zum Deutschen Schachbund.
- Ein Ersatzspieler, der mehr als dreimal in höheren Klassen eingesetzt
wurde (festspielen), kann fortan nur in dieser oder in einer noch höheren
Klasse aufgestellt werden. Das Festspielen muss dem Kreisspielleiter bis zum
nächsten Spieltag, spätestens nach zwei Wochen, gemeldet werden. Bei
Nichtanzeige wird eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro erhoben. Der Spieler
verliert bei mehr als drei Spielen in einer höheren Klasse rückwirkend seine
im Spieljahr in den unteren Klassen erzielten Brettpunkte. Nach dieser
Bestimmung abgesprochene Punkte werden dem Gegner nicht zuerkannt.
- Die Wettkampfergebnisse von kreisangehörenden Vereinen, die Mannschaften
im Bezirk oder höher spielen lassen, sind unter Nennung der Aufstellung und
der Einzelergebnisse an den Kreisspielleiter zu melden, wobei der Mannschaft,
die im Kreis spielt, die Meldepflicht obliegt.
- Die gemeldete Brettfolge ist auch hinsichtlich der eingesetzten
Ersatzspieler bindend. Zulässig ist auch unter Namensnennung der
nichtanwesenden Spieler ein Offenlassen einzelner Bretter.
Paragraph 15
Vor Wettkampfbeginn sind auf Verlangen dem
Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft die Spielerpässe bzw. die
vorläufigen Spielberechtigungen der einzusetzenden Mannschaftsmitglieder zur
Kontrolle vorzulegen. Können ausnahmsweise einer oder mehrere Spielerpässe bzw.
vorläufige Spielberechtigungen vor Beginn des Wettkampfs nicht vorgelegt werden,
so gelten die betreffenden Partien als unter Vorbehalt gespielt. Die
Spielerpässe bwz. die vorläufigen Spielberechtigungen sind binnen einer Woche
dem gegnerischen Mannschaftsführer oder dem Kreisspielleiter nachzureichen.
Soweit die Vorlage des Spielerpasses auf Verlangen nicht nachgeholt wird, werden
die betreffenden Partien für die säumige Mannschaft genullt.
Nach Beginn des Wettkampfs sich auf die Mannschaftsaufstellung beziehende
Proteste sind mit Ausnahme durch den Kreisspielleiter bei der Kontrolle der
eingehenden Ergebnisse, nicht statthaft, sofern der Protestgrund bei Beginn des
Wettkampfs erkennbar war oder sein mußte. Bei regelwidriger Besetzung sind die
Partien an diesem Brett und an allen nachfolgenden Brettern durch den
Kreisspielleiter für verloren zu erklären.
Bei Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung wird vom zuständigen
Kreisspielleiter der Wettkampf mit 0:2 Mannschaftspunkten und 0:X Brettpunkten
für verloren erklärt, wobei X die Anzahl der Stammspieler der jeweiligen
Mannschaft ist.
Paragraph 16
Die Wettkampftermine setzt die
Spielleitung fest. Die Wettkämpfe sind an diesen Tagen auszutragen.
Wettkampftermine sind Freitag 19.30 Uhr und Sonntag 14 Uhr. Jeder Verein gibt
auf der Mannschaftsmeldung für die jeweilige Mannschaft bindend für die ganze
Saison einen Heimkampftag an. An diesem Tag muß der Heimverein für ein
Spiellokal sorgen. Der Wettkampf ist an diesem Tag auszutragen. Den Vereinen
steht es frei frühere Termine zu vereinbaren. Federführend für das
Zustandekommen des Wettkampfs ist der Heimverein. Eine Vereinbarung ist nur
wirksam, wenn sie mindestens eine Woche vor dem zu vereinbarenden Termin im
Zweifel schriftlich getroffen wurde. Die Vereinbarung ist endgültig. Spätere
Termine bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen
Kreisspielleiter. Anspruch auf Verlegung hat ein Verein nur bei Abstellung von
Stammspielern auf höherer Ebene. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen. Eine
Nachverlegung der beiden letzten Runden ist ausgeschlossen. Der jeweilige
Spielleiter setzt zu Beginn der Saison den Termin fest, an dem alle Wettkämpfe
der letzten Runde in der betreffenden Klasse gespielt werden müssen.
Paragraph 17
Tritt eine Mannschaft ohne höhere Gewalt
(nachweispflichtig) zu dem bestimmten oder vereinbarten Wettkampf nicht an, so
hat sie den Wettkampf mit 0:2 Mannschaftspunkten und 0:X Brettpunkten verloren,
wobei X die Anzahl der Stammspieler der jeweiligen Mannschaft ist. Tritt eine
Mannschaft zweimal zu einem Wettkampf nicht an, wird sie vom Punktspielbetrieb
der laufenden Saison ausgeschlossen. Alle Wettkämpfe werden mit 2 : 0 Mannschaftspunkten und X : 0 Brettpunkten für die gegnerische Mannschaft gewertet. Ein durch den Beschluss der Spielleitung festgelegtes Ergebnis ( Beispiel: 0 : 0 ) bleibt davon unberührt. Die Mannschaft steigt in die niedrigere Klasse ab. Das Ergebnis des
Wettkampfs ist durch den gastgebenden Verein schriftlich zu dokumentieren und
von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Das Schriftstück verbleibt für
eventuelle Protestfälle bis zum Ende des Spieljahres beim Heimverein. Das
Ergebnis ist, nach Maßgabe der von der Spielleitung festgelegten Form,
spätestens 2 Tage nach dem Wettkampfwochenende der Spielleitung zu melden.
Unterbleibt die termingerechte Meldung, so ist ab dem ersten Mal jeweils eine
Geldbusse von EUR 5,- an den Kreisverband zu entrichten.
Paragraph 18
Der Gastverein führt an den ungeraden Brettern die
weissen Steine. Die Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler 2 Stunden für 40 Züge
zusätzlich 30 Minuten für den Rest der Partie. In der K I beträgt die
zusätzliche Spielzeit statt 30 , 60 Minuten. Für die zusätzliche Spielzeit
gelten die sinngemäß die FIDE-Regeln für die Beendigung von Partien durch
Schnellschach. Ein Abbruch einzelner Partien ( Hängepartien ) oder des gesamten
Wettkampfs ist nicht zulässig. Im Jugendbereich beträgt die Bedenkzeit für jeden
Spieler 1 Stunde 40 Minuten für 40 Züge zusätzlich 20 Minuten für den Rest der
Partie.
Paragraph 19
Die Rangfolge richtet sich nach der Summe der
Mannschaftspunkte. Für einen gewonnenen Wettkampf (mehr als die Hälfte der
generell möglichen Brettpunkte) erhält die Mannschaft 2 Punkte, für einen
unentschiedenen Wettkampf (genau die Hälfte der generell möglichen Brettpunkte)
erhält sie einen Punkt.
Erreichen mehrere Vereine die gleiche Summe von Mannschaftspunkten, so
entscheidet über die Reihenfolge unter ihnen die Summe der erzielten
Brettpunkte. Punkt- und brettpunktgleiche Mannschaften werden auf den gleichen
Rang gesetzt. Entscheidet dieser Platz über Auf- oder Abstieg, so
entscheidet zunächst der direkte Vergleich und dann die Mehrheit der
Mannschaftssiege.
Ist hierdurch keine Entscheidung möglich, so ist ein Stichkampf durch den
Kreisspielleiter anzusetzen. Die Farbfolge der einzelnen Bretter ist umgekehrt
als beim ersten Aufeinandertreffen. Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet die
Berliner Wertung. Ist auch diese gleich, erfolgt ein Rückspiel mit umgekehrtem
Heimrecht. Ist auch danach keine Entscheidung gefallen, wird gelost.
Paragraph 20
Verzichtet ein Verein auf das Recht des Aufstiegs,
so steht dies der nächstplazierten Mannschaft zu.
Paragraph 21
Fahrtkosten werden für die Mannschaftskämpfe nicht
vergütet. Das zu entrichtende Startgeld pro Mannschaft wird in der HV des
Kreises festgesetzt.
Die Einzelmeisterschaften
Paragraph 22
Den Termin für die Austragung des Turniers setzt
die Vorstandschaft fest.
Paragraph 23
Die Bedingungen werden vom Vorstand, aufgrund der
eingehenden Meldungen, den Teilnehmern mitgeteilt.
Paragraph 24
Über die Zahl der an der
Bezirkseinzelmeisterschaft teilnehmenden Vertreter entscheidet der
Bezirksspielleiter. Die Meldungen zu diesem Turnier erfolgen durch den
Kreisspielleiter aufgrund der vom Teilnehmer erreichten Plazierung.
Paragraph 25
Die Kosten der Einzelmeisterschaften werden im
Zweifelsfall gleichmässig auf die Teilnehmer umgelegt.
Paragraph 26
Kommt ein Turnier um die jeweilige
Kreiseinzelmeisterschaft nicht zustande, entscheidet die Vorstandschaft über die
zur Bezirkseinzelmeisterschaft zu entsendenden Spieler.
Paragraph 27
Die Jugendmeisterschaften sind so rechtzeitig zu
veranstalten, daß die Teilnehmer für die Bezirkseinzelmeisterschaft gemeldet
werden können. Das Nähere regelt der Jugendleiter.
Die Pokalmannschaftsmeisterschaft
Paragraph 28
- Zur Pokalmannschaftsmeisterschaft kann jeder Kreisverein eine Mannschaft
melden. Auf DSB-Ebene vorberechtigte Vereine können nicht teilnehmen. Der
Pokal wird im k.o.-System ausgetragen. Für die Teilnehmerzahl auf Bezirksebene
gelten die Bestimmungen der Bezirks-TO.
- Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Eine Rangfolge ist nicht
vorgeschrieben. In jedem Wettkampf kann die Mannschaftsaufstellung aus der
Mitgliederliste (vorläufige Spielgenehmigungen haben keine Gültigkeit) frei
gewählt werden.
- Paarungen und Heimrechtsverteilungen werden durch Verlosung bestimmt. Der
Heimverein hat an den Brettern 1 ud 4 Schwarz und an den Brettern 2 und 3
Weiß. Bei Gleichstand nach Brettpunkten entscheidet das vorderste Gewinnbrett.
Enden alle Partien remis, so werden Blitzwettkämpfe mit unveränderter
Mannschaftsaufstellung mit vertauschten Farben bis zur Entscheidung gespielt.
Zusatzwertungen werden bei den Blitzwettkämpfen nicht vorgenommen.
- Die Wettkämpfe werden an dem von der Heimmannschaft mit der Meldung
festgelegten Spieltag ausgetragen (analog zu Paragraph 16). Die
Bedenkzeit legt der Spielleiter mit der Ausschreibung fest. Für die
zusätzliche Spielzeit gelten sinngemäß die FIDE-Regeln für die Beendigung
von Partien durch Schnellschach.
Paragraph 29
Die Meisterschaften sind so rechtzeitig zu
veranstalten, daß eine termingerechte Meldung an den Bezirk möglich ist.
Paragraph 30
Die Kosten der Pokalmeisterschaft gehen zu Lasten
der Vereine.
Die Blitzmannschaftsmeisterschaft
Paragraph 31
Kein Spieler darf für 2 Mannschaften des gleichen
Vereins eine Qualifikation zum ranghöheren Turnier erwerben.
Rechtsmittel
Paragraph 32
Für den reibungslosen Ablauf der vorstehenden
Turniere auf Kreisebene sind die Spielleiter verantwortlich. Mit einer Geldbusse
in Höhe des Startgeldes werden Spieler bestraft, die ohne Vorliegen höherer
Gewalt zu einem bestimmten, vorher angesetzten Turnier bzw. einer Partie nicht
antreten, ohne dies dem Gegner und der Turnierleitung 24 Stunden vorher
mitgeteilt zu haben.
Paragraph 33
Den Spielleitern steht das Recht zu, bei Vorliegen
überregionaler Gründe einen Mannschafts- oder Einzelwettkampf zu verlegen. Er
ist an keine Frist gebunden und hat seine Entscheidungen unverzüglich nach
Bekanntwerden des Hinderungsgrunds bekannt zu geben. Die Entscheidung ist nicht
anfechtbar.
Paragraph 34
Proteste sind innerhalb einer Woche (Poststempel
oder Eintreffen des FAXes oder der E-Mail) nach Eintritt des Falles an den
zuständigen Spielleiter zu richten. Sie sind hinreichend zu begründen und können
sich nur auf die Verletzung der Paragraphen der TO beziehen, sowie auf die
Fide-Regeln, bzw. der Ergänzungsregeln des DSB und BSB.
Paragraph 35
Der Spielleiter entscheidet in 1. Instanz,
Widerspruch ist einzulegen an den Kreisvorstand, dann an den Bezirksspielleiter,
an den Bezirksvorstand und letztinstanzlich an den Bundesrechtsausschuss des
Bayerischen Schachbundes.
Paragraph 36
Das Recht des Kreisspielleiters, Protest nach
Prüfung der eingehenden Mannschaftsberichte zu erheben, bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Paragraph 37
Änderungen der TO müssen mit Mehrheit von der
Kreisversammlung beschlossen werden. Stimmenthaltungen zählen als abgegebene
Stimmen.
Diese TO, angenommen am 3.9.1966, wurde im
- Mai 1978,
- September 1978,
- Juni 1979,
- September 1983,
- Juli 1985,
- Juli 1986,
- September 1987,
- Oktober 1988,
- im September 1989,
- 1990,
- 1991,
- 1992,
- 1993,
- 1994 und
- 1995
- 1996
- 1997
- 1998
- 2001
- 2002
- 2003
- 2004
überarbeitet und auf der Hauptversammlung am 11.09.2004 in
der vorliegenden Form angenommen.
Forchheim, im September 2004
P. Nickmann ( 1.Vorsitzender )